Honorar

Honorar

* * *

Ho|no|rar [hono'ra:ɐ̯], das; -s, -e:
Bezahlung, die Angehörige der freien Berufe für einzelne (wissenschaftliche oder künstlerische) Leistungen erhalten:
der Arzt, die Sängerin erhielt ein hohes Honorar.
Syn.: Einkünfte <Plural>, Einnahmen <Plural>.

* * *

Ho|no|rar 〈n. 11; bei freien Berufen〉 Vergütung von Leistungen (Autoren\Honorar, Stunden\Honorar) [<lat. honorarium „Ehrengabe, Belohnung“; zu lat. honor „Ehre“]

* * *

Ho|no|rar , das; -s, -e [lat. honorarium = Ehrensold]:
1. Bezahlung, die Angehörige der freien Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller) für einzelne Leistungen erhalten:
ein bestimmtes H. vereinbaren;
gegen H. arbeiten.
2. Vergütung, die jmd. für eine Tätigkeit, die er nebenberuflich (z. B. aufgrund eines Werkvertrags) od. als freier Mitarbeiter ausübt, erhält.

* * *

Honorar
 
[lateinisch »Ehrensold«] das, -s/-e, im alten römischen Recht das freiwillig gegebene Entgelt für Leistungen höherer Art, die in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht schätzbar waren, z. B. die eines Arztes oder Juristen. Heute wird auch die Vergütung für Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller u. a. oft als Honorar bezeichnet. Über die Höhe des Honorars entscheidet eine Gebührenordnung oder eine freie Vereinbarung, im Zweifel gelten Angemessenheit und Üblichkeit (vergleiche § 612 BGB, § 22 Verlagsgesetz). Ärzte dürfen ihr Honorar entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte liquidieren. Die Vergütung kann aber durch eine schriftliche Vereinbarung vor Erbringung der Leistung abweichend festgelegt werden; das Schriftstück darf außer den in der Gebührenordnung vorgeschriebenen Angaben keine weiteren Erklärungen enthalten. Bei Autoren kann das Honorar als einmalige Pauschalzahlung oder als laufende Gewinnbeteiligung (Absatzhonorar) vereinbart werden. Für Rechtsanwälte bemisst sich das Honorar laut Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (Abkürzung BRAGO) im Zivilverfahren, im Verwaltungs- und Finanzverfahren nach dem Streitwert, in Strafsachen und im Sozialverfahren nach einem Rahmenwert. Für Architekten und Ingenieure gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Abkürzung HOAI), die nach Grundleistungen (Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind) und besonderen Leistungen unterscheidet. Das Honorar wird durch eine schriftliche Vereinbarung im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI festgelegt.
 

* * *

Ho|no|rar, das; -s, -e [lat. honorarium = Ehrensold]: 1. Bezahlung, die Angehörige der freien Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller) für einzelne Leistungen erhalten: ein bestimmtes H. vereinbaren; gegen H. arbeiten; mir vom Buchhändler als H. für die letzte Woche Nachhilfeunterricht ein Buch über Yoga ... geben zu lassen (Remarque, Obelisk 87). 2. Vergütung, die jmd. für eine Tätigkeit, die er nebenberuflich (z. B. aufgrund eines Werkvertrags) od. als freier Mitarbeiter ausübt, erhält: bei Erfüllung des Werkvertrags erhält der Mitarbeiter ein H. von 15 000 DM.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Honorar — Honorar …   Deutsch Wörterbuch

  • Honorar — Sn std. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. honōrārium das Ehrengeschenk , einer Substantivierung von l. honōrārius ehrenhalber , zu l. honor m. Ehre . Zunächst freiwillige, dann regelmäßige Zahlung für eine intellektuelle Dienstleistung (z.B.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • honorar — (del lat. «honorāre») tr. Honrar o ensalzar. * * * honorar. (Del lat. honorāre). tr. p. us. Honrar, ensalzar. * * * ► transitivo Honrar, ensalzar …   Enciclopedia Universal

  • honorar — honòrār m <G honorára> DEFINICIJA plaća po ugovoru za izvršen rad (ob. intelektualni) [autorski honorar] ETIMOLOGIJA lat. honorarium ≃ v. honor …   Hrvatski jezični portal

  • Honorār — (v. lat. Honorarĭum), 1) unter den römischen Kaisern die Bezahlung, welche Rechtsgelehrte für ihre Bemühungen nach einer Taxe annehmen durften, od. welche in den Provinzialstädten die von den dasigen Censoren in den Senat Erwählten dafür… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Honorār — (lat.), wörtlich soviel wie Ehrensold. Mit Honorarium bezeichneten die Römer vorwiegend die Entlohnung für Dienste, bezüglich deren die eigentliche Miete unzulässig war, wie für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen, namentlich der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Honorar — Honorār (lat.), Vergütung für Arbeiten und Bemühungen höherer, bes. geistiger Art …   Kleines Konversations-Lexikon

  • honòrār — m 〈G honorára〉 plaća po ugovoru za izvršen rad (ob. intelektualni) [autorski ∼] ✧ {{001f}}lat …   Veliki rječnik hrvatskoga jezika

  • Honorar — »Vergütung (besonders für Arbeitsleistung in freien Berufen)«: Das Fremdwort wurde Ende des 18. Jh.s eingedeutscht aus lat. honorarium »Ehrengabe, Ehrensold; Belohnung«, das zu lat. honor »Ehre« (vgl. ↑ honorieren) gehört …   Das Herkunftswörterbuch

  • honorar — (Del lat. honorāre). tr. p. us. Honrar, ensalzar …   Diccionario de la lengua española

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”